Was hat sich am 1. Juli 2026 geändert?
Der Rat der Europäischen Union hat eine vorläufige Zollregel für Kleinsendungen beschlossen, die direkt aus Nicht-EU-Ländern an Verbraucherinnen und Verbraucher geliefert werden. Betroffen sind Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro, die zuvor von regulären Einfuhrzöllen befreit waren.
Seit dem 1. Juli 2026 fällt dafür eine pauschale Abgabe von drei Euro je Warenkategorie an. Die Übergangslösung soll bis zu einer dauerhaften Neuregelung im Rahmen der EU-Zollreform gelten. Sie betrifft nicht nur Temu, Shein oder AliExpress, sondern grundsätzlich entsprechende Direktsendungen aller Händler aus Ländern außerhalb der EU.
Drei Euro pro Paket? So einfach ist es nicht
Die wichtigste Besonderheit steckt in der Berechnung. Maßgeblich ist nicht nur die Zahl der Pakete, sondern auch die Zahl der unterschiedlichen Warenkategorien innerhalb eines Pakets. Die Kategorien richten sich nach der zollrechtlichen Einordnung der Produkte.
- Enthält ein Paket ausschließlich mehrere gleichartige T-Shirts, kann eine Kategorie und damit eine Pauschale von drei Euro relevant sein.
- Enthält dasselbe Paket zusätzlich Schuhe aus einer anderen Kategorie, können insgesamt sechs Euro anfallen.
- Werden Artikel auf mehrere Sendungen verteilt, kann die Abgabe für jede Sendung beziehungsweise deren Kategorien neu berechnet werden.
Die tatsächliche Abrechnung hängt von der Deklaration und Abwicklung des Händlers beziehungsweise Versanddienstleisters ab. Eine pauschale Aussage wie „jede Bestellung kostet genau drei Euro mehr“ wäre deshalb falsch.
Gilt die Regel auch für Warenlager in der EU?
Entscheidend ist, ob die Ware als Kleinsendung aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wird. Liegt ein Produkt bereits ordnungsgemäß in einem Lager innerhalb der EU und wird von dort verschickt, entsteht bei der Lieferung an dich normalerweise keine erneute Einfuhrabgabe.
Die Angabe „Versand aus Deutschland“, „EU-Lager“ oder ein europäisches Lieferdatum kann ein Hinweis sein. Verlassen solltest du dich aber auf die konkrete Versand- und Kosteninformation im Bestellprozess. Der Sitz der Plattform allein sagt nicht zwingend aus, von wo dein einzelner Artikel verschickt wird.
Was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer?
Die neue Zollpauschale ist nicht mit der Einfuhrumsatzsteuer zu verwechseln. Die frühere Mehrwertsteuerbefreiung für Waren bis 22 Euro wurde bereits zum 1. Juli 2021 abgeschafft. Seitdem ist grundsätzlich auch bei sehr günstigen Importwaren Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Viele große Marktplätze verwenden dafür das Import-One-Stop-Shop-Verfahren, kurz IOSS. Dabei wird die Umsatzsteuer häufig schon beim Bezahlen erhoben. Funktioniert die Anmeldung und Übermittlung korrekt, sollte sie bei der Einfuhr nicht noch einmal verlangt werden. Die neue Drei-Euro-Abgabe kommt als eigenständige Zollregel hinzu.
Können Versanddienste zusätzliche Gebühren verlangen?
Ja, neben Steuer und Zoll kann ein Versanddienstleister eine Auslage- oder Bearbeitungsgebühr berechnen, wenn er Beträge bei der Einfuhr für dich vorstreckt. Ob eine solche Gebühr entsteht und wie hoch sie ist, hängt vom Anbieter und von der Abwicklung der Sendung ab.
Wurde im Shop bereits ein vollständiger Endpreis inklusive Steuern und Einfuhrkosten zugesagt, solltest du die Bestellbestätigung aufbewahren. Bei einer zusätzlichen Forderung kannst du so prüfen, ob der Betrag berechtigt ist oder ob der Händler zuständig ist.
Wer bezahlt die neue Pauschale?
Zollrechtlich wird die Abgabe im Rahmen der Einfuhr erhoben. Für dich ist vor allem entscheidend, wie der Händler sie weitergibt. Eine Plattform kann sie bereits im angezeigten Preis oder an der Kasse einrechnen. Sie kann aber auch später über den Transportdienstleister erhoben werden.
Prüfe deshalb unmittelbar vor dem Kauf die endgültige Kostenübersicht. Aussagen in älteren Ratgebern oder Werbebannern können seit Juli 2026 überholt sein.
So vermeidest du überraschende Kosten
- Versandort kontrollieren: Prüfe beim einzelnen Artikel, ob wirklich aus einem EU-Lager geliefert wird.
- Endpreis ansehen: Achte an der Kasse auf Umsatzsteuer, Einfuhrabgaben und Hinweise zu möglichen Zusatzkosten.
- Gemischte Warenkörbe bedenken: Viele unterschiedliche Produktarten können mehrere Warenkategorien bedeuten.
- Bestellbelege speichern: Rechnung, Zahlungsübersicht und die Zusage zu Einfuhrkosten helfen bei Rückfragen.
- Keine künstlich falschen Angaben verlangen: Ein zu niedriger deklarierter Warenwert kann zu Nachforderungen, Verzögerungen oder weiteren Problemen führen.
Lohnt es sich, eine Bestellung aufzuteilen?
Nicht automatisch. Werden Produkte in mehrere Pakete aufgeteilt, kann die Pauschale mehrfach entstehen. Auch zusätzliche Versandkosten und mehr Verpackungsmaterial sprechen dagegen. Eine gemeinsame Sendung mit mehreren Warenkategorien kann wiederum mehr als drei Euro Abgabe auslösen.
Ohne die konkrete zollrechtliche Einordnung lässt sich nicht seriös vorhersagen, welche Variante günstiger ist. Für kleine Ersparnisse würde ich eine Bestellung deshalb nicht künstlich aufteilen.
Was gilt bei Bestellungen über 150 Euro?
Die vorläufige Drei-Euro-Regel betrifft Kleinsendungen bis 150 Euro. Bei einem höheren Warenwert gelten die regulären Einfuhrregeln. Je nach Produkt können Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren des Transportdienstleisters anfallen.
Der Warenwert ist dabei nicht in jeder Berechnung identisch mit dem Gesamtbetrag auf der Rechnung. Versand- und Versicherungskosten können je nach Abgabe unterschiedlich berücksichtigt werden. Bei einer teuren Bestellung lohnt es sich, die Angaben des deutschen Zolls für die konkrete Warenart zu prüfen.
Werden jetzt alle Pakete einzeln kontrolliert?
Nein, aus der neuen Abgabe folgt nicht, dass jedes Paket manuell geöffnet wird. Zollbehörden und Versandunternehmen arbeiten mit elektronischen Vorabdaten und risikobasierten Kontrollen. Sendungen können kontrolliert oder zurückgehalten werden, aber die Behauptung, seit Juli werde nahezu jedes Paket geöffnet, ist nicht belegt.
Unvollständige oder unplausible Angaben erhöhen das Risiko von Verzögerungen. Händler und Plattformen sind deshalb auf korrekte Produktdaten und Warencodes angewiesen.
Warum führt die EU diese Regel ein?
Die Zahl günstiger Direktsendungen in die EU ist stark gestiegen. Nach Angaben der EU-Institutionen kommen täglich Millionen solcher Pakete an. Die Übergangsabgabe soll einen Teil des bisherigen Vorteils gegenüber regulär verzollten Importen ausgleichen und die Zeit bis zur umfassenderen Zollreform überbrücken.
Daneben geht es um faireren Wettbewerb, Produktsicherheit und eine bessere Kontrolle der Warenströme. Die Zollpauschale garantiert allerdings nicht, dass jedes angebotene Produkt automatisch alle europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Fazit
Bestellungen bei Temu, Shein, AliExpress und anderen Nicht-EU-Händlern sind seit Juli 2026 nicht pauschal verboten oder automatisch extrem teuer. Die Kalkulation hat sich bei Kleinsendungen aber verändert. Wichtig ist vor allem, dass die neue Abgabe drei Euro je Warenkategorie betragen kann und nicht zwingend nur drei Euro pro Paket.
Ich würde vor dem Bezahlen Versandort und endgültige Kosten prüfen und bei mehreren sehr unterschiedlichen Artikeln einen kleinen Puffer einplanen. Ein Versand aus einem echten EU-Lager kann die Einfuhrabwicklung vermeiden. Die Einfuhrumsatzsteuer ist dagegen kein neues Thema des Jahres 2026, sondern bereits seit 2021 grundsätzlich auch bei günstigen Importen relevant.




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